Die formalen Voraussetzungen für die Zulassung sind:
Das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägigen fachgebundenen HZB bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist. Eine einfache unbeglaubigte Kopie ist für die Zulassung ausreichend.
Die erfolgreiche Teilnahme am studiengangspezifischen Hochschulauswahlverfahren.