Studiengang Medizintechnik der Universitäten Stuttgart und Tübingen

Zulassung und Einschreibung für den Studiengang Medizintechnik

Zulassung

Im Falle einer Eignung für den Studiengang wird Ihnen ein schriftlicher Zulassungsbescheid von der Universität Tübingen per Post zugesandt. Dies erfolgt in der Regel bis Anfang August. Im Schreiben der Studentenabteilung wird Ihnen eine Frist mitgeteilt, innerhalb derer  sie sich einschreiben (immatrikulieren) müssen. Diese Frist liegt in der Regel zwei Wochen nach Datum des Poststempels.

Informationen und Veranstaltungshinweise für Studienanfänger erhalten Sie auf dieser Website.

Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation)  

Mit der Einschreibung (Immatrikulation) werden Sie Mitglied beider Universitäten, der Universität Stuttgart und der Eberhard Karls Universität Tübingen (ordentlicher Studierender).
Die hierfür erforderlichen Unterlagen für die Einschreibung als Download finden Sie unter:
Einschreibunterlagen Wintersemester.

Dem Antrag auf Einschreibung sind auf jeden Fall beizulegen:

  • eine amtlich beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung,
  • eine amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, (diese Kopie muss mindestens das Bild, Name, Vorname und Geburtsdatum umfassen),
  • ein Nachweis zur Krankenversicherung,
  • ein Passbild aus neuerer Zeit.

Ihren Antrag auf Einschreibung schicken Sie mit allen erforderlichen Unterlagen dann fristgerecht  auf dem Postweg an das Studentensekretariat der Universität  Tübingen oder schreiben sich durch persönliches Erscheinen im Studentensekretariat ein. Sie werden nicht eingeschrieben, wenn die Unterlagen unvollständig sind. Die Einschreibung wird durch die Zahlung der Gebühren vollzogen. Bitte beachten Sie, dass die Gebühren für den interuniversitären Studiengang Medizintechnik von den allgemeinen Gebühren- und Beitragszahlungen der Universität Tübingen differieren, da es ein interuniversitärer Studiengang ist.

Die Einschreibung kann auch durch einen bevollmächtigten Vertreter (Eltern, Geschwister, Ehegatten o.ä.) vorgenommen werden.

Einschreibung (Immatrikulation)

Ihre Unterlagen werden nach Eingang von der Universität Tübingen  geprüft und, sobald die Gebühren ebenfalls eingegangen sind, die Einschreibung sowohl für die Universität Tübingen als auch für die Universität Stuttgart vorgenommen. Darüber erhalten Sie zunächst ein Bestätigungsschreiben mit allen erforderlichen Semesterunterlagen von der Universität Tübingen. Wenige Tage später werden Ihnen dann auch von der Universität Stuttgart Ihr Studentenausweis sowie alle erforderlichen Semesterunterlagen zugesandt.

Mit der Einschreibung werden Sie Mitglied beider Universitäten, der Universität Stuttgart und der Eberhard Karls Universität Tübingen (ordentlicher Studierender). Sie  erkennen damit die Studien- und Prüfungsordnung sowie alle weiteren, den Studienbetrieb regelnden Ordnungen an.